Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Grauer Kapitalmarkt - Hamburg will Kleinanleger*innen besser schützen

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Immer mehr Verbraucher:innen beschäftigten sich mit Geldanlagen, weil Nullzinsen, Kontoführungsgebühren und Inflation das Vermögen auf dem Sparkonto schrumpfen lassen. Oft werden den Menschen aber falsche Versprechen gemacht, sie werden falsch beraten oder kaufen hochriskante Produkte, ohne sich darüber im Klaren zu sein. Wir wollen das Gesetz über Vermögensanlagen deckeln, um Kleinanleger:innen auf dem grauen Kapitalmarkt vor hochriskanten Einzelinvestments zu schützen.“

Mit der Bundesratsinitiative setzt sich Hamburg dafür ein, dass das Vermögensanlagengesetz um eine Deckelung der Anlagesumme für jedes Investment ergänzt wird. Es dürfen dann bestimmte Beträge nicht mehr überstiegen werden. Die Investitionssummen sind dabei gestaffelt in maximal 1000 Euro pro Anlage, 10.000 Euro pro Anlage oder 25.000 Euro pro Anlage. Diese Deckelungen orientieren sich immer an der individuellen Vermögenslage von Kleinanleger:innen.
 
Damit werden Verbraucher:innen entsprechend ihrer Vermögenslage vor hohen riskanten Einzelinvestments geschützt. Sollte eine Anlage scheitern, droht nicht der Totalverlust ihres Vermögens. Verbraucher:innen soll es nach wie vor möglich sein, ihr gesamtes Geld in diesem Sektor zu investieren. Voraussetzung dafür ist dann aber, dass das eingesetzte Geld auf mehrere Finanzprodukte des grauen Kapitalmarktes verteilt werden muss.

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